Wie das Erbe minderjähriger Kinder optimal geschützt werden kann
Erfahren Sie, wie gezielte Maßnahmen die Vermögenssicherung für Kinder gewährleisten und ihre Interessen langfristig schützen können.
Die Absicherung minderjähriger Erben stellt eine der zentralen Herausforderungen in der Nachlassplanung dar. Beim 18. Deutschen Testamentsvollstreckertag der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. wurde deutlich, wie wichtig durchdachte Schutzmechanismen für die Interessen von Kindern sind, wenn diese Erbe werden.
Als Mutter und erfahrene Testamentsvollstreckerin sehe ich in meiner Arbeit immer wieder Testamente, die es versäumen, das Erbe minderjähriger Kinder angemessen zu schützen. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Vermögen zu sichern und sicherzustellen, dass es ausschließlich im Interesse der Kinder genutzt wird.
1. Einsatz des Kindes als Erben (§ 1639 BGB)
Wird ein minderjähriges Kind als Erbe eingesetzt, übernehmen in der Regel die Eltern die Verwaltung des Vermögens. Fehlen spezielle Regelungen, kann es jedoch zu ungewollten Nutzungsmöglichkeiten kommen, die nicht immer im besten Interesse des Kindes stehen. Eine durchdachte Planung schafft hier Klarheit und Sicherheit.
2. Verwaltungsanweisungen für die Eltern (§ 1639 BGB)
Durch klare Anweisungen im Testament kann festgelegt werden, wie das Erbe genutzt werden darf – etwa für den Unterhalt, die Ausbildung oder spezifische Bedürfnisse des Kindes. Diese Vorgaben schaffen Verbindlichkeit und verhindern eine missbräuchliche Verwendung.
3. Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge (§ 1638 BGB)
Bestehen Zweifel, ob Eltern das Erbe im Sinne des Kindes verwalten, kann der Zugriff eingeschränkt werden. Eine Alternative ist die Bestellung eines gerichtlichen Vormunds oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der das Vermögen treuhänderisch verwaltet.
4. Dauer-Testamentsvollstreckung (§ 2209 BGB)
Eine langfristige Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass das Erbe professionell verwaltet wird, bis das Kind die nötige Geschäftsfähigkeit erlangt. Dies gewährleistet eine nachhaltige Nutzung des Vermögens und schützt es vor unbedachten Ausgaben.
5. Dauer-Testamentsvollstreckung plus Ausschluss der elterlichen Sorge (§§ 2209, 1638 BGB)
Die Kombination dieser Maßnahmen bietet besonderen Schutz, indem das Vermögen einerseits professionell verwaltet und andererseits der Zugriff durch die Eltern vollständig ausgeschlossen wird.
6. Dauer-Testamentsvollstreckung plus Benennung eines Testamentsvollstreckers als Zuwendungspfleger (§§ 2209, 1811 BGB)
In Fällen von großem Vermögen oder komplexen Strukturen, wie Immobilien oder Unternehmensanteilen, kann ein Testamentsvollstrecker zusätzlich als Zuwendungspfleger benannt werden. Diese Maßnahme schafft klare Verantwortlichkeiten und garantiert eine fachgerechte Verwaltung.
Klare Regelungen als Grundlage für den Schutz minderjähriger Erben
Eine sorgfältige Nachlassplanung ist der Schlüssel, um die Interessen minderjähriger Erben zu sichern. Ob durch Verwaltungsanweisungen, den Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers – der Schutz des Erbes sollte so gestaltet sein, dass Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit vor möglichen Risiken bewahrt werden.