Zwischenvermächtnis im Erbrecht: Zeitlich begrenzte Zuwendung vor endgültiger Nachlassverteilung

Ein Zwischenvermächtnis ist eine besondere Form des Vermächtnisses im Erbrecht, bei dem der Vermächtnisnehmer eine Zuwendung aus dem Nachlass zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen erhält, bevor die endgültige Erbverteilung erfolgt. Es unterscheidet sich von einem normalen Vermächtnis dadurch, dass es eine vorübergehende oder zeitlich befristete Zuwendung betrifft.

Merkmale des Zwischenvermächtnisses

Das Zwischenvermächtnis zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Zeitliche Befristung: Der Vermächtnisnehmer erhält die Zuwendung nur für einen bestimmten Zeitraum. Danach geht das Vermögen oder der Gegenstand an eine andere Person oder fällt in den Nachlass zurück.

  • Bestimmte Bedingungen: Die Zuwendung kann an Bedingungen geknüpft sein, etwa an den Tod des Erben oder eine bestimmte Lebenssituation des Vermächtnisnehmers.

  • Vorläufige Verfügung: Es ist eine vorläufige Verfügung des Erblassers, bei der der Begünstigte das Vermächtnis nicht endgültig behält, sondern es nach einer bestimmten Zeit oder nach Eintritt einer Bedingung weitergeben muss.

Beispiele für ein Zwischenvermächtnis

  1. Nutzung einer Immobilie: Der Erblasser vermacht einer Person das Recht, eine Immobilie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. bis zum 30. Lebensjahr eines Enkels) zu nutzen, bevor diese an einen anderen Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht.

  2. Geldbetrag auf Zeit: Der Vermächtnisnehmer erhält einen Geldbetrag, den er für einen festgelegten Zeitraum verwalten oder nutzen darf, danach geht das restliche Vermögen an einen anderen Begünstigten.

Rechtsfolgen des Zwischenvermächtnisses

  • Nutzung und Verwaltung: Der Zwischenvermächtnisnehmer hat das Recht, den Gegenstand oder das Vermögen für die festgelegte Dauer zu nutzen, ist aber in der Regel nicht berechtigt, es vollständig zu veräußern oder darüber endgültig zu verfügen.

  • Verantwortlichkeit: Der Vermächtnisnehmer hat die Pflicht, das Vermächtnis sorgsam zu verwalten und es nach Ablauf des festgelegten Zeitraums oder nach Eintritt der Bedingung an den Nachvermächtnisnehmer oder die Erbengemeinschaft zu übergeben.

  • Wertausgleich: In manchen Fällen kann ein Wertausgleich erfolgen, falls der Vermächtnisgegenstand an Wert verliert, während er dem Zwischenvermächtnisnehmer zur Verfügung stand.

Unterschiede zum Nacherbe und Vorvermächtnis

Im Gegensatz zur Vor- und Nacherbschaft, bei der der Vorerbe das gesamte Erbe vorübergehend erhält, bezieht sich das Zwischenvermächtnis nur auf eine bestimmte Zuwendung. Zudem ist das Zwischenvermächtnis meistens weniger umfassend als die Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft, da es sich auf einzelne Vermögensgegenstände oder -werte beschränkt.

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