Überschwerungseinrede: Wenn das Vermächtnis nicht aus dem Erbe erfüllt werden kann

Die Überschwerungseinrede ist ein Rechtsbegriff im Erbrecht, der sich auf die Situation bezieht, in der das Erbe das Vermächtnis nicht erfüllen kann, weil das Nachlassvermögen nicht ausreichend ist. Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, die der Erblasser im Testament zugunsten einer Person bestimmt, ohne dass diese Person selbst Erbe wird. Der Erbe hat die Pflicht, das Vermächtnis zu erfüllen, es sei denn, das Erbe ist so gering, dass es nicht ausreicht, um sowohl die Nachlassverbindlichkeiten als auch das Vermächtnis zu decken.

In einer solchen Situation kann das Erbe die Überschwerungseinrede erheben. Damit macht er geltend, dass das Erbe übermäßig belastet ist und er nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vermächtnis zu erfüllen, weil der Nachlass nicht ausreicht. Durch die Erhebung dieser Einrede wird das Erbe von der Verpflichtung befreit, das Vermächtnis zu leisten, sofern das Gericht die Überschwerung bestätigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Erbe vor der Erhebung der Überschwerungseinrede eine sorgfältige Bestandsaufnahme des Nachlasses vornehmen muss. Hierbei werden sämtliche Vermögenswerte und gekauften Waren erfasst, um festzustellen, ob das Vermächtnis erfüllbar ist oder nicht. In der Praxis wird der Erbe häufig auch versuchen, die Vermächtnisnehmer über die finanzielle Lage des Nachlasses zu informieren, um gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Die Überschwerungseinrede schützt den Erben davor, aus seinem eigenen Vermögen haften zu müssen, wenn der Nachlass nicht ausreicht, um alle Verpflichtungen zu erfüllen. Es bleibt jedoch die Verpflichtung, den Nachlass bestmöglich zu verwalten und den Vermächtnisnehmern offenzulegen, inwiefern das Erbe für die Erfüllung der testamentarischen Anordnungen ausreicht.

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