Ohne letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge (automatisch) in Kraft

Hat meine keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, wie ein Testament oder einen Erbvertrag, errichtet, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Mit Ausnahme des Ehegatten, ist dies ein Vererben nach (Bluts-)Verwandtschaftsgrad. Hierbei schließen näher mit dem Erblasser Verwandte die weiter entfernten Verwandten aus. 

siehe auch Erbfolge nach Stämmen

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