Das Forderungsvermächtnis: Ein Instrument zur Übertragung von Forderungen im Erbfall

Das Forderungsvermächtnis ist eine besondere Art des Vermächtnisses im Erbrecht. Bei einem Vermächtnis wird eine bestimmte Sache oder ein Recht zugunsten einer Person (des Vermächtnisnehmers) vom Erblasser zugewandt, ohne dass diese Person Erbe wird. Im Fall eines Forderungsvermächtnisses vermacht der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Forderung, die der Erblasser gegenüber einem Dritten besitzt.

Wesentliche Merkmale des Forderungsvermächtnisses:

  1. Definition :
    Das Forderungsvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem dem Vermächtnisnehmer die Forderung des Erblassers gegenüber einem Schuldner vermacht wird.

  2. Forderung gegen Dritte :
    Der Erblasser hat eine bestehende Forderung gegen eine dritte Person, beispielsweise aus einem Darlehen oder einer vertraglichen Verpflichtung.

  3. Rechtsübergang :
    Mit dem Tod des Erblassers geht die Forderung auf den Vermächtnisnehmer über. Diese kann nun die Forderung gegen den Schuldner geltend machen.

  4. Zustimmung des Schuldners :
    In der Regel ist für die Übertragung der Forderung keine Zustimmung des Schuldners notwendig, da es sich um eine Abtretung handelt, die durch den Tod des Erblassers wirksam wird.

  5. Schuldnerische Verpflichtungen :
    Der Schuldner bleibt nach dem Forderungsvermächtnis gegenüber dem Vermächtnisnehmer verpflichtet, genauso wie zuvor gegenüber dem Erblasser. Das bedeutet, dass der Schuldner die gleiche Leistung wie gegenüber dem Erblasser erbringen muss.

  6. Unterschied zum Gattungsvermächtnis :
    Beim Forderungsvermächtnis wird eine ganz bestimmte Forderung vermacht, während beim Gattungsvermächtnis eine Kunst von Gegenständen oder Rechten vermacht wird, die aber nicht konkret benannt sind.

  7. Steuerliche Aspekte :
    Wie bei anderen Vermächtnissen unterliegt auch das Forderungsvermächtnis den Regelungen des Erbschaftssteuerrechts. Der Wert der Forderung wird hierbei zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen.

Beispiel:

Ein Erblasser hat einem Freund 50.000 Euro geliehen und diese Forderung durch ein Vermächtnis seinem Neffen zugewiesen. Der Neffe kann nun nach dem Tod des Erblassers die Rückzahlung der 50.000 Euro vom Freund des Erblassers verlangen.

Das Forderungsvermächtnis ist ein nützliches Instrument, um gezielt Forderungen aus dem Nachlass an bestimmte Personen zu übertragen.

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