Ausschluss des geschiedenen Ehegatten vom Erbe: Strategien und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Ausschaltung des geschiedenen Ehegatten bezieht sich auf erbrechtliche Gestaltungen, die verhindern sollen, dass ein geschiedener Ehepartner nach der Scheidung am Nachlass des verstorbenen Ex-Partners beteiligt wird. Diese erbrechtlichen Regelungen sind besonders dann relevant, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, über die der geschiedene Ehepartner indirekt am Erbe partizipieren könnte.

Situation:

Ein geschiedener Ehepartner kann in bestimmten Konstellationen auch nach der Scheidung über die gemeinsamen Kinder Einfluss auf den Nachlass des verstorbenen Ex-Ehepartners ausüben. Dies gilt insbesondere, wenn minderjährige Kinder erben und der Ex-Ehepartner die ältere Sorge oder das Verwaltungsrecht über das Erbe der Kinder hat.

Regelungsziel:

Das primäre Ziel der Ausschaltung des geschiedenen Ehegatten besteht darin, sicherzustellen, dass der Ex-Partner keinen direkten oder indirekten Zugriff auf das Vermögen des Verstorbenen erhält. Dazu gibt es verschiedene erbrechtliche Gestaltungsoptionen:

  1. Vor- und Nacherbschaft : Eine gängige Lösung besteht darin, die gemeinsamen Kinder nur als Vorerben einzusetzen. Die Nacherbschaft wird auf eine andere Person übertragen, die nach dem Ableben der Kinder oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses das Vermögen erben soll. Diese Konstruktion verhindert, dass die geschiedene Ehegatte über die Kinder indirekt auf das Erbe zugreifen kann.

  2. Vermächtnislösung : Alternativ kann der geschiedene Ehegatte durch die Einsetzung eines Vermächtnisses ausgeschlossen werden. Hier erhält der Ex-Ehepartner nur eine klar definierte, meist geringe Zuwendung oder wird vollständig ausgeschlossen.

  3. Testamentarische Regelungen : Es ist möglich, die geschiedenen Ehegatten durch spezielle testamentarische Anordnungen ausdrücklich vom Erbe auszuschließen. Dies kann durch die konkrete Gestaltung von Vor- und Nacherbschaft oder durch Anordnung eines Testamentsvollstreckers geschehen, der die Verwaltung des Erbes übernimmt und damit den Zugriff des Ex-Partners verhindert.

Alternative zur Vor- und Nacherbschaft:

Eine Alternative zur Vor- und Nacherbschaft kann darin bestehen, dass die Abkömmlinge aus der geschiedenen Ehe als direkte Erben eingesetzt werden, ohne dass der Ex-Partner in irgendeiner Weise an der Verwaltung oder am Zugriff auf das Vermögen beteiligt wird. Hier ist es ratsam, durch testamentarische Verfügungen klare Strukturen zu schaffen, um den Zugriff des Ex-Ehepartners effektiv zu verhindern.

Fazit:

Die Ausschaltung des geschiedenen Ehegatten erforderte eine durchdachte testamentarische Planung. Insbesondere durch die Regelungen der Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnislösungen können geschiedene Ehepartner vom Nachlass ausgeschlossen werden, sodass diese keinen Einfluss auf das Erbe nehmen können, auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es ist ratsam, diese Gestaltungen in Verbindung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu planen, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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